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Gemeinsam Wege gehen
Ziele erreichen

Schul- und Hausordnung

Stand: 16.01.2024

Vorwort

Unter Mitwirkung der SMV, des Lehrerkollegiums und des Elternbeirates wurde die Schul- und Hausordnung im November 2009 verfasst, im November 2012 aktualisiert und im Mai 2014 sowie im Januar 2024 neu formuliert.

In einer so großen Gemeinschaft ist es wichtig, dass sich alle – Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte - an diese gemeinsamen Regeln und Vereinbarungen halten. Ferner gelten die Regeln, die die Fachlehrer für ihren Unterricht festhalten sowie die Klassenregeln, die im Einvernehmen mit den Klassen und ihren Klassenlehrern vereinbart werden.

Aufenthalt

Es ist nicht erlaubt das Schulgelände während der Unterrichts- oder Pausenzeit zu verlassen. Der Aufenthalt vor und nach dem Unterricht, in Freistunden und Pausen ist generell nur in der Aula oder im Hof erlaubt. Der laufende Unterricht darf nicht gestört werden. In Ausnahmefällen kann das Verlassen des Schulgeländes einzelnen Schülerinnen und Schülern von Lehrkräften gestattet werden. Der Zugang zur Mensa des Gymnasiums ist nur in den großen Pausen und Freistunden gestattet.

Ferner gilt…

Vor dem Unterricht

Der Zugang zu den Obergeschossen, zum Anbau und zum Fachtrakt ist vor der ersten Stunde erst nach dem ersten Läuten erlaubt. Bei späterem Unterrichtsbeginn dürfen diese Bereiche erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.

Unterrichtszeit

Zu Stundenbeginn halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum an ihren Plätzen auf und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit. Die Klassenzimmertür ist geschlossen. Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Klassenzimmer, verständigt einer der beiden Klassensprecher das Konrektorat oder das Sekretariat. Fachräume werden nur mit einem Lehrer betreten. Elektronische Lehr- und Lernmittel (z.B. Tafel oder Dokumentenkamera) werden nur nach Aufforderung einer Lehrkraft benutzt.

In den großen Pausen

Die Klassenordner bleiben bei geöffneter Tür im Klassenzimmer und lüften, kehren nach Bedarf und räumen auf. In den großen Pausen gehen alle anderen Schülerinnen und Schüler in die Aula oder den Hof. Toiletten sind während der gesamten großen Pausen nur im Erdgeschoss zu benutzen, der Zugang erfolgt nur über die Aula. Das erste Klingeln zum Ende der großen Pause ist das Signal, sich in die Klassenräume oder vor die Fachräume zu begeben.

In Freistunden oder nach Ende des Unterrichts und Sportunterrichts

Die Schülerinnen und Schüler begeben sich in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsbereich (s.o.), ohne den laufenden Unterricht zu stören. Findet in der Stunde vor einer großen Pause Unterricht in der Sporthalle oder einem Fachraum statt, ist der Zugang zu den Obergeschossen / Klassenzimmern erst zum Ende der großen Pausen erlaubt. Die Schultaschen o.ä. verbleiben während der großen Pausen beim Schüler.

Pausenverkauf

Beim Pausenverkauf in der Aula stellen sich Schülerinnen und Schüler ohne zu drängeln an. Ein Verkauf erfolgt nur während der großen Pausen.

Schulfremde

Schulfremde sind verpflichtet, sich unaufgefordert im Sekretariat anzumelden. Das Betreten sowie der Aufenthalt in den oberen Stockwerken ist ihnen nur in Begleitung von Schulpersonal oder mit dessen Erlaubnis gestattet.

Sicherheit / Unfälle vermeiden

  • Jegliche Gefahren sind zu meiden, z.B. das Sitzen auf Fensterbänken, das Rutschen auf Geländern und das Besteigen der Brüstungen im Treppenhaus. Das Rennen und Raufen im Schulgebäude sind zu unterlassen.
  • Beim Spielen auf dem Schulhof müssen sich Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll verhalten. Andere dürfen nicht gefährdet oder durch zu große Lautstärke gestört werden.
    Im Bereich zwischen der Gemeinschaftsschule und der ersten Regenablaufrinne auf dem Schulhof sind Ballspiele nicht gestattet.
  • Beim Einsteigen in die Busse verhalten sich die Schülerinnen und Schüler rücksichtsvoll.
  • Radfahrer und Rollerfahrer steigen auf dem Schulgelände ab und schieben ihre Fahrzeuge. Das Abstellen der Fahrräder, Roller und motorisierten Zweiräder ist ausschließlich im dafür vorgesehenen Bereich gestattet. Die Fahrradständer sind kein Aufenthaltsort während der Pausen.
  • Für Eigentum und Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich, sowohl während des Unterrichts als auch in den Pausen. Dies gilt auch und vor allem in Fachräumen und den Sporthallen.

Ordnung und Sauberkeit

Wir vermeiden Müll und nutzen stattdessen Mehrweggefäße. Entsteht dennoch Müll, entsorgen wir diesen in den entsprechenden Müllbehältern. Das Kaugummikauen ist in allen Schulgebäuden verboten.

Wir vermeiden Beschädigungen aller Art und achten auf den sorgfältigen Umgang mit Einrichtungsgegenständen. Sitzgelegenheiten und Möbel auf den Fluren und in der Aula bleiben auf ihren Plätzen stehen. Sie werden zweckmäßig genutzt und sorgsam behandelt, Schuhe gehören nicht auf Tische oder Stühle. Schäden werden umgehend einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet.

Wir räumen vor dem Verlassen eines Unterrichtsraumes die Arbeitsplätze auf und stellen die Sitzordnung wieder her, Nach Unterrichtsende werden alle elektrischen Geräte im Raum ausgeschaltet, die Fenster geschlossen, alle Stühle hochgestellt und der Boden gekehrt. Die Lehrkraft verschließt nach Unterrichtsende den Klassenraum.

Wir nutzen Toiletten nicht als Aufenthaltsraum und verlassen sie in sauberem Zustand.

Wir nutzen den Wasserspender im Erdgeschoss nur mit geeigneten und sauberen Flaschen und achten darauf, dass kein Wasser auf den Boden tropft.

Verbote

Das Mitführen und der Konsum von Zigaretten, Alkohol und Energydrinks sind auf dem gesamten Schulgelände sowie in der Busstraße nicht erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten o.ä.

Handys und vergleichbare smarte Geräte, die nicht ausdrücklich für den Unterricht bestimmt sind, müssen im Schulgebäude ausgeschaltet sein und dürfen nicht benutzt werden.

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie z.B. Messer oder Waffen ist aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Schulgelände strengstens untersagt. Auch Waffenattrappen, Spielzeugwaffen und Wasserpistolen sind verboten.

Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex wurde auf Anregung des Runden Tisches für die BBR von der SMV im Jahr 2004 erstellt und von der Schulkonferenz bestätigt. Er soll als Leitfaden für das Verhalten an unserer Schule dienen. Er ist allgemein gültig für alle am Schulleben der BBR Beteiligten. Er steht für friedliches Zusammenleben an unserer Schule. Gegenseitige Achtung und Toleranz sind Grundgedanken.

  1. Wir respektieren einander, um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten. Wir treten anderen Personen unabhängig von persönlichen Gefühlen fair und friedlich gegenüber.
  2. Konflikte wollen wir auf vernünftigem Weg klären. Beschimpfungen oder gar körperliche Gewalt sind keine Lösung.
  3. Wir alle leben mehrere Jahre zusammen an unserer Schule. Interesse an den Mitmenschen und die möglichst aktive Einbeziehung in die Schulgemeinschaft schaffen ein angenehmes Schulleben. Dies fördert die Freude an der Zusammenarbeit und die Leistungen.
  4. Stress ist manchmal unvermeidlich. Wenn wir unter Anspannung stehen, wollen wir dies nicht an anderen auslassen.
  5. Die Schüler treten den Lehrern mit Respekt gegenüber. Höfliches Auftreten zeugt von Reife und ist in jeder Situation der erfolgreichere Weg. Die Eltern und Lehrer behandeln die Schüler als vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft und geben ihnen das Gefühl, ernst genommen zu werden. Wir alle – Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Schulleitung – wünschen eine Zusammenarbeit in gegenseitigem Vertrauen. Das ist dann möglich, wenn alle ihre berechtigten Interessen freundlich, sachlich und verantwortungsvoll vortragen. Damit zeigen wir, dass wir den Gesprächspartner verstehen und sein Anliegen ernst nehmen. Von den Erwachsenen wird erwartet, dass sie den Jugendlichen ein Vorbild sind. Von den Erwachsenen wird auch erwartet, dass sie sich offen Nachfragen und Kritik stellen und gegebenenfalls bereit sind, ihr Verhalten zu ändern. Damit verschaffen sie sich Respekt und Autorität.
  6. Auch die Eltern sind Teil der Schulgemeinschaft. Es liegt in ihrer Verantwortung, schon im Elternhaus die Grundlagen zu sozialem Verhalten zu legen.
  7. Niemand fühlt sich in einer schmutzigen Umgebung wohl. Die Sauberkeit muss deshalb im gesamten Schulgelände selbstverständlich sein. Jeder ist dafür mitverantwortlich.

Unsere Schule sollte ein Ort sein, an dem wir uns wohl fühlen. Es liegt an uns allen, daran zu arbeiten und dafür einzustehen.